Outplacement Kosten: Wer ist verantwortlich für die Zahlung des Outplacements?
Für die Hauptregelung (siehe "Gesetzliche Regelungen") legt der Gesetzgeber für die Berechung der Outplacement Tarife die Höhe des Jahresbruttogehaltes zu Grunde. Es handelt sich um 1/12 dieses Gehaltes mit einem Minimum von 1.800 EUR und einem Maximum von 5.500 EUR. Schuldner der Honorare ist in jedem Fall der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer beteiligt sich jedoch mit 1/12 seines Jahresbruttogehaltes, welches von seiner Kündigungsentschädigung einbehalten wird, in dem Fall, wo seine Kündigungsfrist 30 Wochen oder mehr ist und er diese nicht leisten muss.
Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nach, riskiert er eine Strafe von Seiten des ONEM in Höhe von EUR 1.800,-. Der Arbeitnehmer riskiert bei Nicht-Annahme, vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen zu werden.
Für die alte Regelung (gekündigte Person 45 Jahre oder älter) macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Da die Strafe des ONEM 1.800 EUR beträgt, hat der Markt sich für eine Gruppenbegleitung bei diesem Betrag eingependelt.